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Steuerliche Vorzugsbehandlung bei der MwSt.


Die luxemburgische Regierung hat im Bereich der Wohnungspolitik eine Reihe von neuen Gesetzen verabschiedet, um durch präzise und gezielte Maßnahmen das Angebot im Wohnungsbereich zu fördern. Die neuen Gesetze vermindern den steuerlichen Druck, der den Verkauf von Baugrundstücken und Wohnhäusern sowie den Erwerb und den Bau von Wohngebäuden belastet.

Der Mehrwertsteuersatz im Großherzogtum Luxemburg beträgt 15 %, in bestimmten Fällen jedoch kann man von einem su-perreduzierten Satz von 3 % profitieren.

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