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Steuerrückerstattung: Gegenstand des Erwerbs

Was die Art des Gebäudes anbelangt, das zu Wohnzwecken dienen soll, sieht das Gesetz die Gewährung einer Steuervergünstigung vor:

  • Für die Bauplätze, die sich in einem Wohngebiet befinden und auf denen aufgrund der Verordnung über Gebäude sofort ein Gebäude errichtet werden kann;
  • Für Gebäude, „die zu Wohnzwecken“ als persönlicher und effektiver Hauptwohnsitz für seinen Eigentümer dienen sollen, hierzu gehören auch sich im Bau befindende Gebäude;
  • Für bebaute oder nicht bebaute Nebenanlagen: als Beispiele für bebaute Nebenanlagen wären Garagen, Abstellkammern, Scheunen zu nennen; als nicht bebaute Nebenanlagen z. B. Gärten, wobei alle diese Nebenanlagen vom Hauptwohngebäude entweder entfernt sein oder direkt daran angrenzen können, sich jedoch in dessen Nähe befinden.

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