Themen
Haftpflichtversicherung
Definition
Den Eigentümern von Gebäuden wird eine Haftpflichtversicherung empfohlen. Wenn diese in Ihrer „Wohnungsversicherung“ nicht inbegriffen ist, schließen Sie eine separate Haftpflichtversicherung ab. Sie deckt alle Schäden ab, die Sie zu vertreten haben können und die nicht in den Klauseln Feuer, Sturm, Wasserschaden, usw. Ihrer „Wohnungsversicherung“ aufgeführt werden.
Was man wissen muss
Ein Ziegel löst sich von Ihrem Dach und zerschlägt die Großverglasung des Nachbarn?
Ihr Gesims fällt auf einen Passanten?
Das Gesetz macht Sie dafür verantwortlich. Sie sind gehalten, das Opfer in vollem Umfang zu entschädigen, und zwar unbegrenzt oder ohne Höchstgrenze der Entschädigung.