Hypothekenversicherung für den Todesfall
Definition
Bei der Aufnahme eines Darlehens für den Erwerb Ihres Wohneigentums wird das Finanzinstitut Sie verpflichten, eine Hypothekenversicherung für den Todesfall abzuschließen.
Diese Versicherung deckt den noch offenen Saldo Ihres Darlehens im Fall Ihres Ablebens ab.
Ihr Ehepartner oder Ihre Erben werden die Eigentümer des Gebäudes, ohne die noch offenen Monatsraten (Kapital & Zinsen) an Ihrer Stelle erstatten zu müssen.
Sie stellt auch eine Garantie für die Familie dar (Ehegatte, Kinder), denn im Fall des Ablebens wird die Tilgung des Darlehens für die Immobilie von der Versicherung übernommen (je nach den gewählten Modalitäten ganz oder teilweise).
Was man wissen muss
Ganz gleich, ob Sie das Darlehen allein aufnehmen oder zu zweit, Ihr Kreditinstitut wird verlangen, dass der Gesamtbetrag des Darlehens versichert wird, d. h. 100 % des aufgenommenen Kapitals.
Auch können Sie das Kapital auf beide „Köpfe“ verteilen, indem Sie Folgendes berücksichtigen:
- Dass im Falle des Ablebens einer der beiden Darlehensnehmer nur die Schuld dieses Darlehensnehmers getilgt wird und der Überlebende seinen Anteil des Darlehens weiterhin zu tilgen hat
- Sie kann als einmalige Prämie (die im Betrag des Darlehens inbegriffen und steuerlich abziehbar und somit vorteilhaft ist) oder in jährlichen Prämien geleistet werden
- Das versicherte Kapital sinkt jährlich in Abhängigkeit von der bereits geleisteten Tilgung
- Die Höhe der Versicherung hängt im Wesentlichen von dem aufgenommenen Betrag und vom Alter des Versicherten ab
Steuerliche Vorteile bei einer einmaligen Prämie
Die einmalige Prämie der Hypothekenversicherung für den Todesfall ist als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar.
Steuerlich abziehbarer Betrag der Hypothekenversicherung für den Todesfall:
| Steuerzahler | Obere Höchstgrenze (bis zu 30 Jahren) | Erweiterte obere Höchstgrenze (31 bis 49 Jahre, mit der Anzahl der Jahre multiplizierte Tranche) | Erweiterte obere Höchstgrenze (50 Jahre und darüber) |
|---|---|---|---|
| Ohne Kinder |
3000 €
|
240 €
|
7 800 €
|
| Mit 1 Kind |
3672 €
|
294 €
|
9 547 €
|
| Mit 2 Kindern |
4344 €
|
347 €
|
11 294 €
|
| Mit 3 Kindern |
5016 €
|
401 €
|
13 041 €
|
| Mit 4 Kindern |
5688 €
|
455 €
|
14 788 €
|
Wenn Sie bereits eine Lebensversicherung abgeschlossen haben?
Die Hypothekenversicherung für den Todesfall soll die Tilgung des Immobilienkredits für den Fall des vorzeitigen Ablebens des / der Kreditnehmer(s) garantieren.
Wenn Sie bereits eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, kann diese eventuell in eine Hypothekenversicherung für den Todesfall abgeändert werden (unter bestimmten Bedingungen).
Daher ist es am besten, sich an Ihren Versicherer zu wenden, um gemeinsam zu bestimmen, ob und unter welchen Bedingungen Ihre Lebensversicherung in eine Hypothekenversicherung für den Todesfall umgewandelt werden kann.